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BVerwG, 11.02.1992 - 7 B 18.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Kommunalwahl - Doppelauftreten einer Partei oder Wählergruppe - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz der Freiheit der ...
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 19.12.1990 - RO 3 K 90.1457
- VGH Bayern, 23.07.1991 - 4 B 91.422
- BVerwG, 11.02.1992 - 7 B 18.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Auszug aus BVerwG, 11.02.1992 - 7 B 18.92
Denn das von diesem Grundsatz umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 41, 399 , 47, 253 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74]), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt (BVerfGE 47, 253 ), verlangt nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf. - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerwG, 11.02.1992 - 7 B 18.92
Denn das von diesem Grundsatz umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 41, 399 , 47, 253 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74]), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt (BVerfGE 47, 253 ), verlangt nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf.